Wärmeschutznachweise / GEG

Wärmeschutznachweise sind Bestandteil der Baugenehmigungsplanung. Sie werden für Neubauten und bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen für ganze Gebäude oder Gebäudeteile erstellt. Nachzuweisen sind bei Wohngebäuden zum einen die Qualität der Gebäudehülle (Kennwert ist der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust) und zum anderen das energetische Gebäudekonzept (Nachweisgröße ist der auf die Gebäudenutzfläche bezogene Jahres-Primärenergiebedarf). Die Grenzwerte und Rechenverfahren regelte vom 01.02.2002 bis 31.10.2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung (2002, 2004, 2007, 2009, 2014, 2016) und seit dem 01.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Ich unterstütze Sie oder Ihren Architekten / Entwurfsverfasser gerne bei der Erstellung eines Gebäudekonzeptes und bei der Nachweisführung.

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