Bauphysikalische Nachweise und Stellungnahmen

Sie möchten wissen, ob der Mindestwärmeschutz Ihrer obersten Geschossdecke gemäß §47, GEG eingehalten wird?

Sie möchten nachweisen, dass Ihr Gebäude schon zum Zeitpunkt des Bauantrags 1970 den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung entsprach?

Sie befürchten einen Feuchtschaden aufgrund unsachgemäßer Lüftung? Oder trägt nicht doch der nicht ausreichende bauliche Wärmeschutz in der Gebäudeecke erheblichen Anteil daran? Wessen Schuld ist es dann?

Sie benötigen die Bestätigung, dass Ihre energetische Sanierungsmaßnahme letztlich doch den Anforderungen des aktuell gültigen GEG entspricht?

Sie möchten den Nachweis darüber, dass der sommerliche Wärmeschutz gemäß GEG / EnEV / WäSchVO / DIN 4108-2 (nicht) eingehalten wurde?

Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Eine freundliche Anfrage werde ich immer beantworten.

bauphysik

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