Sachverständiger / KfW & BAFA

Ergänzend zu den förderfähigen Leistungen des Energieberaters aus der Planungsphase (Unabhängige Vor-Ort-Beratung / BAFA ) von Wohngebäudesanierungen hat die Bundesregierung durch Einführung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms im Jahr 2001 auch die Umsetzung der energetischen Maßnahmen für förderfähig erklärt und zunächst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW ) mit der Durchführung betraut.

Grundsätzlich besteht für den Antragsteller die Wahl der finanziellen Förderung zwischen direktem Zuschuss und sehr zinsgünstigem Kredit mit Tilgungszuschuss. Dabei ist es zunächst gleich, ob es sich um eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder um einzelne energetische Sanierungen wie Austausch der Fenster oder der Heizungen handelt. Es gilt wie immer er Leitsatz: Je mehr in energetische Maßnahmen investiert wird, desto höher ist auch die Förderung.

Für die Beantragung der Fördermittel und die Überprüfung der Durchführung hat die KfW seit jeher unabhängige Sachverständige „zwischengeschaltet“, die für den förderrichtlinien-konformen Ablauf hinsichtlich der energetischen, bautechnischen und bürokratischen Gesichtspunkte sorgen.

Zum 1.1.2021 wurden die Zuständigkeiten, Antragsverfahren und Förderrichtlinien für Energetisches Bauen und Sanieren novelliert. Hintergrund ist die einheitliche „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, die alle bisherigen Förderprogramme (darunter das CO2- Gebäudesanierungsprogramm, das Programm zur Heizungsoptimierung/HZO, das Anreizprogramm Energieeffizienz/APEE und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt/MAP) ersetzt, vereinheitlicht und das BAFA als zuständige Einrichtung für die meisten Förderanträge vorsieht.

Ich berate und begleite Sie gerne unabhängig von der Art der Förderung bei der Beantragung, Durchführung und Bestätigung der jeweiligen Maßnahmen an Ihrem Wohngebäude – ganz gleich ob Sie Einzelmaßnahmen durchführen (BEG EM) oder das gesamte Wohngebäude derart sanieren möchten, dass es dem Energie-Effizienzhaus-Standard entspricht (BEG WG).

Auch die Einbindung des Energie-Effizienz-Experten wurde bei der Novellierung erheblich verbessert. Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung kann künftig in den Teilprogrammen direkt mit beantragt werden und beträgt derzeit 50% der förderfähigen Kosten.

Tipp: Weitere attraktive Förderungen bietet die KfW auch bei Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen sowie bei Maßnahmen zum Einbruchschutz (Programm 159 und Programm 455 ).

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