Energieausweise

Energieausweise werden seit Einführung der Energieeinsparverordnung zum 01.10.2007 auf Grundlage der EU-Richtlinie 2002/91/EG für zu errichtende und bestehende Gebäude erstellt. Nach Ablauf diverser Übergangsfristen gilt heute für bestehende Wohngebäude, dass eine Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsbezogenem Energieausweis nur besteht, wenn das Gebäude dem Standard der ersten Wärmeschutzverordnung (in Kraft getreten am 01.11.1977) entspricht und mehr als vier Wohneinheiten aufweist. Alle älteren Gebäude mit nicht mehr als vier Wohneinheiten müssen einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs erhalten.

Während der verbrauchsbezogene Energieausweis die Verbrauchsdaten der Nutzer in dem Gebäude erfasst und klimabereinigt ausweist, muss bei dem bedarfsbezogenen Ausweis die Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik untersucht werden, woraus unter normierten Berechnungsverfahren letztlich eine Aussage über das Gebäude – nicht über die Nutzer, wie beim verbrauchsbezogenen Ausweis – getroffen werden kann. Aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass Aussagekraft und Aufwand bei der Erstellung des bedarfsbezogenen Energieausweises erheblich höher sind.

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung dem Interessenten der jeweilige Energieausweis vorzulegen. In kommerziellen Anzeigen sind die Kennwerte des Energieausweises sowie die seit 01.05.2014 geltenden Energieeffizienzklassen von A+ bis H für den Endenergiebedarf vorgeschrieben.

Ich habe bereits im Jahr 2005 im Feldversuch der DENA zur Ermittlung geeigneter Nachweisgrößen und Darstellungsmöglichkeiten für den ordnungsrechtlich noch einzuführende Energieausweis mitgewirkt und seither durchgehend Energieausweise erstellt.

Ich berate Sie gerne bei der Auswahl des für Ihr Gebäude passenden Energieausweises und erstelle den passenden Energieausweis kurzfristig zu einem Festpreis.

Energieausweis Formular

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